3 schwarze Telefone mit Schnur auf hellgrauem Hintergrund

Update 23.1.25: Das aktualisierte Projektdatenblatt ist jetzt online: Projektdatenblatt 1/2025

Sowie die Vorlagen für die einzureichenden Finanzierungspläne für ESF+ und für EFRE und ELER:

Finanzierungsplan für ESF+
Finanzierungsplan EFRE / ELER

Der zweite Projektaufruf der LAG Magdeburg für Europa ist für das erste Quartal 2025 geplant. Bis dahin können keine Projektvorhaben eingereicht werden. Damit Sie die Zeit aber schon nutzen können, hier vorab die bis jetzt wichtigsten Informationen zum Einreichungsprozess:

Sie schreiben Ihr Vorhabenkonzept bzw. die Interessenbekundung und reichen diese ein. Dann melden wir uns bei Ihnen und wir als LAG-Management starten einen Beratungsprozess mit Ihnen. Dort prüfen beide Seiten (Sie und das LAG-Management), ob aus Ihrer Idee ein Vorhaben entstehen kann, das sowohl zur Lokalen Entwicklungsstrategie als auch zu den Förderfonds passt – höhere Gewichtung liegt allerdings in den von der LAG festgelegten Handlungszielen der Lokalen Entwicklungsstrategie.

  • Für die Einreichung eines Projektvorhabens ist ein vorheriger Beratungsprozess mit dem Team des LAG-Managements obligatorisch bzw. Voraussetzung. Dieser Beratungsprozess wird voraussichtlich im ersten Quartal 2025 beginnen.
  • Nach Ablauf der Frist können keine Nachreichungen von Unterlagen erfolgen. Die Jury / das Entscheidungsgremium berät und entscheidet ausschließlich über die bis zum Fristende eingereichten Unterlagen.

Ablauf des Prozesses:

  1. Einreichung Ihrer Interessenbekundung mit einem Vorhabenkonzept oder einer -skizze (oder Kontaktaufnahme mit dem LAG-Management)
  2. Beratungsprozess mit LAG-Management
  3. ggf. Überarbeitung Ihres Vorhabens durch Sie selbst
  4. Fristgerechtes Einreichen der überarbeiteten und vollständigen Vorhabenunterlagen inkl. Vorhabendatenblatt beim LAG-Management
  5. LAG-Management legt vollständige Vorhabenunterlagen der Jury zur Bewertung vor
  6. Jury bewertet das Vorhaben nach festgelegten Bewertungskriterien (Hinweis: Das LAG-Management hat dabei kein Mitspracherecht)
  7. Jury befürwortet Vorhaben oder lehnt es ab (Prüfung der Förderwürdigkeit)
  8. Bei Befürwortung: Möglichkeit, Antrag auf Förderung für Ihr Vorhaben bei Bewilligungsbehörde zu stellen
  9. Bewilligungsbehörde [Investitionsbank Sachsen-Anhalt – ESF+/EFRE – oder ALFF Mitte (Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte) – ELER] prüft und entscheidet über Ihren Förderantrag (finale Prüfung der Förderfähigkeit)

Die Bewertungskriterien, die die Jury bei ihrer Entscheidung setzt, werden gegenwärtig überarbeitet und an dieser Stelle zu späterem Zeitpunkt veröffentlicht. Die zusammengefassten Handlungsfelder/-ziele der LES (Lokalen Entwicklungsstrategie) können hier eingesehen werden. Das überarbeitete Formular zur Interessenbekundung wird dann zusammen mit dem Projektaufruf veröffentlicht.

Veröffentlichung: 19.12.24, Update: 23.1.25